#

Unsere Leistungen

Sie kaufen sich den externen Einkauf ohne Risiko ein. Wir finanzieren uns allein durch die Einsparpotenziale.

Unser Versprechen:
Sie sparen mehr als wir verdienen!

Abfallmanagement

Wir betreuen Unternehmen aller Branchen und kümmern uns um sämtliche Fragen der Abfallentsorgung und des Wertstoffmanagements. Dabei verstehen wir uns als unabhängige und neutrale Berater, die keinem Entsorgungsunternehmen verpflichtet sind!


Unsere Leistungen:

  • Koordination der innerbetrieblichen Abläufe
  • Kostenoptimierte Verwertung der Abfälle
  • Erstellen eines Wertstoffmanagements (Schrott, Folien, Papier, etc.)
  • Überprüfungen von möglichen Rücknahmesystemen
  • Abfallausschreibungen
  • Stoffstromanalysen
  • Regelmäßige & verlässliche Kontrollen
  • Konzeptentwicklung für unternehmensspezifisches Abfallmanagement

Unser Ziel ist es dabei nicht, bestehende Strukturen zwingend zu verändern oder den bisherigen Entsorger / Dienstleister auszutauschen, sondern die für Ihr Unternehmen optimale Lösung zu finden.

Sprechen Sie uns an!

„[..] Unsere Zusammenarbeit ist ein Glücks- und Erfolgsfall.”

Martin Jabs, St Marien-Krankenhaus

Wertstoffvermarktung

Durch unsere langjährige Tätigkeit in der Entsorgungs- und Wertstoffbranche verfügen wir über eine umfangreiche Datenbank von Entsorgungs-, Verwertungs- und Vermarktungswegen für die unterschiedlichsten Abfälle und Wertstoffe im gesamten Bundesgebiet.


Gerne stellen wir Ihnen unser Wissen zur Verfügung. Wir vermitteln Sie an unsere Partner, die selbstverständlich alle als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind. Natürlich verfügen wir auch über Partner mit einer entsprechenden Logistik.

Gestellung des Abfallbeauftragten

Sie haben die Möglichkeit, die Aufgaben des Abfallbeauftragten extern zu vergeben. Diese Dienstleistung bieten wir Ihnen gerne an.


Wer hat einen Betriebsbeauftragten für Abfall / Abfallbeauftragten zu bestellen?

    Betreiber folgender Anlagen haben einen betriebsangehörigen Betriebsbeauftragten für Abfall zu bestellen:
  • Schmelzanlagen für Aluminium und Magnesium;
  • Fabriken oder Fabrikationsanlagen, in denen folgende Stoffe hergestellt werden:
    a) anorganische Säuren, Laugen, Salze,
    b) organische Lösemittel,
    c) Farb- und Anstrichmittel,
    d) Kältemittel,
    e) polychlorierte Biphenyle und Terphenyle,
    f) Pharmazeutika,
    g) Pflanzenbehandlungs- oder Schädlingsbekämpfungsmittel;
  • Anlagen zur Verarbeitung von Farb- und Anstrichmitteln, soweit sie mit Naßabscheidern ausgerüstet sind;
  • Anlagen zur Destillation oder Raffination von Erdöl, Erdölerzeugnissen, Altöl oder Schmieröl;
  • Anlagen zur Veredelung oder Behandlung von Metalloberflächen durch Galvanisieren, Härten, Ätzen oder Beizen;
  • Anlagen zur Veredelung oder Behandlung von Kunststoffoberflächen durch Galvanisieren, Ätzen oder Beizen;
  • Krankenhäuser und Kliniken.


Gefahrgutbeauftragter

Wer hat einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen?

Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Ausgenommen davon sind lediglich Betriebe, welche Gefahrguttransporte nach einer Freistellung (z.B. ADR 1.1.3.6 - 1000 Punkte Regel) durchführen oder ausschließlich begrenzt und / oder freigestellte Mengen transportieren.